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Der Unterricht findet grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler im Klassenverband statt. Abweichungen hiervon sind bedingt durch die im Folgenden beschriebene Unterrichtsorganisation und gegebenenfalls in weiteren Fächern durch fachspezifische Anforderungen möglich. Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sollen möglichst viele Unterrichtsstunden in ihrer Klasse erteilen; die Anzahl der Fachlehrkräfte in einer Klasse soll durch jahrgangsbezogenen Lehrereinsatz möglichst gering sein. Aufgaben und Bildungsziele erfordern eine intensive Kooperation und einen regelmäßigen Austausch dieser Lehrkräfte.
Im Klassenunterricht der Klassenstufen 5 und 6 soll durch Formen der inneren Differenzierung und individuellen Förderung auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler eingegangen werden. Auch bei differenzierten Leistungsanforderungen soll die Unterrichtsorganisation unter Beachtung der in § 2 genannten Ziele gewachsene Gruppenbezüge nach Möglichkeit erhalten und soziale Bindungen fördern. In einem Teil der Fächer wird der Unterricht in den Klassenstufen 7 und 8 leistungsdifferenziert auf zwei lehrplanbezogen definierten Anspruchsebenen erteilt, in Klassenstufe 9 auf drei Anspruchsebenen. Anstelle des Unterrichts in separaten Kursen sollen die Schülerinnen und Schüler bevorzugt im Klassenverband oder in einer Lerngruppe, in der unterschiedliche Anspruchsebenen zusammengeführt werden, unterrichtet werden, wobei die Zuordnung der einzelnen Schülerinnen und Schüler zu den einzelnen Anspruchsebenen in jedem Fall gewahrt sein muss.
Bei einer Differenzierung auf zwei Anspruchsebenen in den Klassenstufen 7 und 8 entspricht der Unterricht auf Grundebene den Anforderungen des zum Hauptschulabschluss und des zum Mittleren Bildungsabschluss führenden Bildungsganges. Der Unterricht auf Erweiterungsebene entspricht in den Klassenstufen 7 und 8 den Anforderungen des zum Mittleren Bildungsabschluss führenden Bildungsganges und des gymnasialen Bildungsganges. In Klassenstufe 9 entspricht der Unterricht auf Grundebene den Anforderungen des zum Hauptschulabschluss führenden Bildungsganges, der Unterricht auf Erweiterungsebene den Anforderungen des zum Mittleren Bildungsabschluss führenden Bildungsganges und der Unterricht auf Aufbauebene den Anforderungen des gymnasialen Bildungsganges. In Klassenstufe 10 entspricht der Unterricht auf Erweiterungsebene den Anforderungen des zum mittleren Bildungsabschluss führenden Bildungsganges und der Unterricht auf Aufbauebene den Anforderungen des gymnasialen Bildungsganges. In allen vorgenannten Fällen wird den unterschiedlichen Bildungsgängen auch durch binnendifferenzierende Maßnahmen Rechnung getragen.
Der Unterricht wird in Mathematik und in der ersten Fremdsprache in Deutsch in den Fächern Chemie und Physik Bis zum Mittleren Bildungsabschluss (Mittleren Schulabschluss) erreichen die Schülerinnen und Schüler in der 2. Fremdsprache im Wesentlichen das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
in den Klassenstufen 7 und 8 auf Grund- und Erweiterungsebene,
in der Klassenstufe 8 im Klassenverband auf Grund- und Erweiterungsebene,
in der Klassenstufe 9 auf Grund-, Erweiterungs- und Aufbauebene,
in der Klassenstufe 10 auf Erweiterungs- und Aufbauebene erteilt.
in der Klassenstufe 9 auf Grund-, Erweiterungs- und Aufbauebene,
in der Klassenstufe 9 auf Grund-, Erweiterungs- und Aufbauebene,
in der Klassenstufe 10 auf Erweiterungs- und Aufbauebene,
in der Klassenstufe 10 auf Erweiterungs- und Aufbauebene,