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Bewerbungen sind unter Angabe der gewünschten Fachrichtung und gegebenenfalls des Fachgebiets (§ 1) an die zuständige Behörde zu richten, bei der der Bewerber seine Einstellung wünscht.
Dem Bewerbungsgesuch sind beizufügen:
ein vom Bewerber handgeschriebener Lebenslauf,
ein Lichtbild aus neuester Zeit,
eine beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des Abschlusszeugnisses einer Fachhochschule oder einer Hochschule mit Fachhochschulstudiengang, beglaubigte Abschriften oder Ablichtungen von Zeugnissen und Nachweisen über die bisherige Tätigkeit, insbesondere über die praktische Berufsausbildung vor, während und nach dem Studium,
eine Erklärung des Bewerbers, ob gerichtliche Strafen vorliegen oder ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen ihn anhängig ist,
eine Erklärung des Bewerbers, dass er in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt,
eine Erklärung des Bewerbers, dass er Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.
Studierende einer Fachhochschule können sich bereits zwei Monate vor der Abschlussprüfung bewerben.