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In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllt,
mindestens achtzehn Jahre alt ist,
das für seine Fachrichtung vorgesehene Studium an einer Fachhochschule mit Erfolg abgeschlossen hat,
nach dem Gesamtbild seiner Persönlichkeit für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst geeignet erscheint.
Vor der Einstellung von Anwärtern sind die Bewerber durch Stellenausschreibung zu ermitteln.