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Die Ausbildung für Aufgaben im Bergfach gliedert sich in
acht Monate bei einem Bergwerksunternehmen, davon mindestens vier Monate im technischen Bereich als verantwortliche Person im Sinne von § 58 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesberggesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, und mindestens zwei Monate im technisch-planerischen Bereich,
15 Monate bei der Ausbildungsbehörde oder einer anderen Bergbehörde; die Ausbildung soll zu gleichen Teilen jeweils in einer Organisationseinheit erfolgen, die die Aufsicht im untertägigen Bereich führt, die die Aufsicht im übertägigen Bereich führt und die sich mit förmlichen Verwaltungsverfahren beschäftigt, und
einen Monat Reisezeit.
Die Ausbildung für Aufgaben im Markscheidefach gliedert sich in
fünf Monate bei einem Bergwerksunternehmen,
drei Monate bei dem Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, einem staatlichen geologischen Dienst oder einer regionalen Planungsstelle,
15 Monate bei der Ausbildungsbehörde oder einer anderen Bergbehörde; die Ausbildung soll zu gleichen Teilen jeweils in einer Organisationseinheit erfolgen, die die Aufsicht im untertägigen Bereich führt, die die Aufsicht im übertägigen Bereich führt und die sich mit förmlichen Verwaltungsverfahren beschäftigt, und
einen Monat Reisezeit.
Für die Referendare wird durch die Ausbildungsbehörde ein individueller Ausbildungsplan erstellt, welcher jeweils konkrete Ausbildungsinhalte enthält. Die Inhalte der einzelnen Ausbildungsabschnitte werden in den Anlagen 1 und 2 konkretisiert.
Die Ausbildungsbehörde kann die Zeitdauer der Ausbildungsabschnitte abweichend von den Absätzen 1 und 2 festlegen, wenn dies die Ausbildungsziele des Vorbereitungsdienstes nicht beeinträchtigt. Einzelne Ausbildungsabschnitte nach Absatz 1 oder Absatz 2 können mit Zustimmung der Ausbildungsbehörde bei zwei verschiedenen Ausbildungsstellen geleistet werden.
Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter weist die Referendarinnen und Referendare für die einzelnen Ausbildungsabschnitte den Ausbildungsstellen zu…
einen Monat bei einer Behörde für Raumordnung und Landesplanung,
zwei Monate beim Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz im Fachbereich Geologischer Landesdienst,
Der Vorbereitungsdienst umfasst insbesondere die Einführung in die Aufgaben der Ausbildungsstelle, die praktische Mitarbeit bei der Erledigung von…
Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Naturwissenschaft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.