Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände Vom 4. September 2017
Erforderliche Einzelheiten dieser Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) regeln die fachgebietsübergreifenden Ausführungsbestimmungen (Anlage 5).
§ 26 GemVwhDAPO SL 2017Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen