§ 2 ITSEAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum IT-System-Elektroniker und zur IT-System-Elektronikerin
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 TPDesign/TSysPlAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin
Die Ausbildungen dauern jeweils dreieinhalb Jahre.
§ 2 KflDiAusbVVerordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 GbAusVVerordnung über die Berufsausbildung zum Geigenbauer und zur Geigenbauerin
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 KerAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.