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Die Ausbildungen gliedern sich wie folgt:
für beide Ausbildungsberufe in gemeinsame Qualifikationen über zwölf Monate im ersten Ausbildungsjahr,
für jeden Ausbildungsberuf in spezifische Qualifikationen sowie
Im Ausbildungsberuf Geomatiker/Geomatikerin nach § 6 der Ausbildungsordnung,
Geoinformationstechnik,
berufsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Normen und Standards berücksichtigen,
Öffentliche Aufgaben und technische Vermessungen,
berufsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Normen und Standards berücksichtigen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.