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Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ist zuständige Behörde im Sinne von § 37 Absatz 1 des Geologiedatengesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1387), in der jeweils geltenden Fassung.
Die zuständige Behörde gewährleistet die öffentliche Bereitstellung der bei ihr vorhandenen geologischen Daten nach den Anforderungen der §§ 5 bis 9 des…
Zuständige Behörde für den Vollzug des Geologiedatengesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1387) in der jeweils geltenden Fassung ist das Landesamt für Umwelt-…
Der Geologische Dienst NRW – Landesbetrieb – ist zuständige Behörde im Sinne des Geologiedatengesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1387).
Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ist die zuständige Behörde
Zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 39 des Geologiedatengesetzes ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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