Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit, ausschließlich der Ruhepausen, beträgt montags bis donnerstags acht Stunden, freitags sieben Stunden. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Durch Betriebsvereinbarung oder, wenn kein Betriebsrat besteht, durch einzelvertragliche Vereinbarung kann im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. März (Ausgleichszeitraum) eine von der tariflichen Arbeitszeitverteilung abweichende Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Werktage ohne Mehrarbeitszuschlag vereinbart werden.