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Die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen beträgt Montag bis Donnerstag acht, freitags sieben Stunden; die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden.
Die regelmäßige an einzelnen Wochentagen ausfallende Arbeitszeit kann durch Verlängerung der Arbeitszeit ohne Mehrarbeitszuschlag an anderen Werktagen innerhalb derselben Woche gleichmäßig ausgeglichen werden.
Die regelmäßige Arbeitszeit für Kraftfahrer und Beifahrer darf bis zu fünf Stunden wöchentlich überschritten werden. Diese Zeit ist zuschlagspflichtig, sofern sie nicht durch Freizeit ausgeglichen wird.