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Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen beträgt 37,5 Stunden und soll auf höchstens fünf Tage pro Woche verteilt werden. Eine von Satz 1 abweichende Regelung kann durch Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag getroffen werden, sofern eine im Voraus festgelegte zusammenhängende Freizeit (z. B. rollierendes Freizeitsystem oder feste Wochenfreizeittage) vereinbart wird. In diesem Fall muss die 37,5-Stunden-Woche im Durchschnitt bis zu einem Kalenderjahr erreicht werden.