GerüstbPrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 11 GerüstbPrVInkrafttretenVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Gerüstbau-Kolonnenführer § 10Schlußformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 10Schlußformel