Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Gewahrsam genommene Personen dürfen Besuch von Angehörigen im Sinne von § 11 Absatz 1 Nummer 1 des Strafgesetzbuches, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Rechtsbeiständen, Geistlichen und konsularischen Vertreterinnen und Vertretern in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten empfangen. Im Übrigen sind Besuche nur im Einverständnis mit der sachbearbeitenden Dienststelle zulässig.
Die Zulassung der Personen nach Absatz 1 zum Besuch kann von ihrer Durchsuchung abhängig gemacht werden, wenn dies aus Gründen der Sicherheit des Gewahrsams erforderlich ist.
Besuche können untersagt oder beschränkt werden, wenn im Einzelfall
die Sicherheit oder Ordnung des Gewahrsamsbetriebs gefährdet würde,
der Zweck des Gewahrsams dies erfordert oder
bei Personen, die aus strafprozessualen Gründen in Gewahrsam genommen werden, eine Gefährdung des Untersuchungszwecks zu befürchten ist.
Die Besuchszeit ist grundsätzlich auf 15 Minuten zu beschränken. Soweit die Dauer des Gewahrsams über zehn Tage hinausgeht, soll grundsätzlich eine wöchentliche Gesamtbesuchsdauer von einer Stunde ermöglicht werden. Das Nähere regelt die Dienststelle.
Gegenstände dürfen beim Besuch nur mit Erlaubnis der Polizei übergeben werden.
Besuche werden aus Gründen der Sicherheit und Ordnung überwacht.
Der Besuch kann nach Abmahnung abgebrochen werden, wenn auf Grund des Verhaltens der Besucherinnen und Besucher oder der in Gewahrsam genommenen Personen die Sicherheit oder Ordnung gefährdet wird. Die Abmahnung unterbleibt, wenn es unerlässlich ist, den Besuch sofort abzubrechen.
Das Besuchsrecht darf nur aus Gründen der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder aus Gründen der Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung der…
notwendig ist, um die Sicherheit und Ordnung in der Einrichtung oder den Schutz erheblicher Rechtsgüter dritter Personen zu gewährleisten oder Straftaten oder…
Besuche sollen darüber hinaus zugelassen werden, wenn sie den persönlichen, rechtlichen oder geschäftlichen Angelegenheiten dienen, die von den…
Besuche sollen darüber hinaus zugelassen werden, wenn sie die Behandlung oder die Eingliederung der Gefangenen fördern oder persönlichen, rechtlichen oder…
Besuche werden aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung der Einrichtung oder zur Erreichung der Vollzugsziele optisch überwacht, es sei denn, es liegen im…
Besuche sollen darüber hinaus zugelassen werden, wenn sie die Erziehung oder Eingliederung der Gefangenen fördern oder persönlichen, rechtlichen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.