Gesetze
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Auf Kinder, Jugendliche, Kranke, Menschen mit Behinderung und schutzbedürftige Personen ist besondere Rücksicht zu nehmen.
Der Umgang mit der in Gewahrsam genommenen Person ist auf das dienstlich notwendige Maß zu beschränken.
Die Grundsätze der Eigensicherung sind zu beachten.
Bei Gewalttätigkeiten, Widerstand, Fluchtversuchen, Eigengefährdung oder wenn besondere Umstände für eine Befreiung der in Gewahrsam genommenen Personen…
Werden in Gewahrsam genommene Personen in einem Krankenhaus untergebracht, sind sie erforderlichenfalls zu bewachen.
In Gewahrsam genommene Personen sind grundsätzlich einzeln unterzubringen.
In Gewahrsam genommenen Personen ist ein Merkblatt mit der Belehrung über ihre Rechte und Pflichten in einer verständlichen Sprache auszuhändigen. Kinder und…
In Gewahrsam genommene Personen sind angemessen zu verpflegen. Auf ärztliche Verordnung wird besondere Verpflegung gewährt. In Gewahrsam genommenen Personen ist…
Die Persönlichkeit der Arrestierten ist zu achten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.