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Für Schlüsselzuweisungen wird insgesamt ein Betrag von 14 180 932 700 Euro zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wird aufgeteilt auf die Schlüsselmasse für
Gemeinden mit 11 131 245 700 Euro,
Kreise mit 1 658 988 800 Euro und
Landschaftsverbände mit 1 390 698 200 Euro.
den Kreisen 20 640 133,33 Euro und den Landschaftsverbänden 29 308 989,32 Euro bereitgestellt. Die Verteilung erfolgt nach der maßgeblichen Einwohnerzahl.
Zur Überwindung außergewöhnlicher oder unvorhersehbarer finanzieller Belastungssituationen, die im Rahmen des Schlüsselzuweisungssystems keine oder nur…
ab dem Jahr 2024 in Höhe von 8 502 197,00 Euro.
im Jahr 2026: 1 029 874,83 Euro,
Die Höhe der für die einzelnen Gemeinden und Kreise bereitzustellenden Mittel ergibt sich aus der Anlage zu diesem Gesetz.
Schlüsselzuweisungen an die Gemeindeverbände (Schlüsselmasse Gemeindeverbände) - § 1418,61 vom Hundert,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.