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Übt der Stipendiat neben der Vorbereitung auf die Promotion oder der Teilnahme an dem weiteren Studium eine Tätigkeit aus, die seine Arbeitskraft ganz oder zum Teil in Anspruch nimmt, so ist eine Förderung nach diesem Gesetz ausgeschlossen.
Abweichend von Absatz 1 sind mit der Förderung vereinbar Der Stipendiat ist zur Übernahme einer dieser Tätigkeiten nicht verpflichtet.
wissenschaftliche Mitarbeit bei Forschungsaufgaben, die einen unmittelbaren Beitrag zu dem wissenschaftlichen Vorhaben des Stipendiaten darstellt, und
wissenschaftliche Mitarbeit bei Lehraufgaben an einer Hochschule bis zu 10 Wochenstunden einschließlich von Zeiten zur Vor- und Nachbereitung.
Die Gewährung eines Landesstipendiums ist ausgeschlossen, wenn das Promotionsvorhaben oder das Meisterschülerstudium bereits von öffentlichen Stellen oder von…
Nebentätigkeiten werden nur berücksichtigt, wenn sie auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung der Hochschule und unentgeltlich ausgeübt werden.
Zur Übernahme einer Nebentätigkeit sind Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie Tandemprofessorinnen und…
der Bewilligungsstelle und der Hochschule jede Aufnahme, Ausübung und Beendigung einer entgeltlichen Nebentätigkeit unverzüglich anzuzeigen, wobei die…
Zur Übernahme einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst sind Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer nur insoweit verpflichtet, als die Nebentätigkeit in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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