BVerfG, 2 BvR 684/22Nichtannahmebeschluss v. 2024-11-01 · Art 101 Abs 1 S 2 GG
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Verwertung von in Frankreich erhobenen und nach Deutschland übermittelten EncroChat-Daten - ua Verletzung rechtlichen Gehörs, Verstoß gg Recht auf gesetzl Richter bzw Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht substantiiert dargelegt - keine entscheidungserhebliche Verletzung der Vorlagepflicht ersichtlich
BVerfG, 1 BvR 770/24Nichtannahmebeschluss v. 2024-10-01 · Art 101 Abs 1 S 2 GG
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Zweifel an Entscheidung des LArbG über außerhalb der mündlichen Verhandlung vorgebrachtes Ablehnungsgesuch ohne Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter - Verfassungsbeschwerde allerdings mangels hinreichender Begründung unzulässig - zudem kein offensichtlicher Verfassungsverstoß
BVerfG, 2 BvR 618/24Einstweilige Anordnung v. 2024-09-10 · Art 101 Abs 1 S 2 GG
Erfolgreicher Eilantrag auf Aussetzung des Vollzugs einer Haftstrafe: Mögliche Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch Unterlassen einer Richtervorlage gem Art 100 Abs 1 GG trotz verfassungsrechtlicher Bedenken hinsichtlich des Strafrahmens des § 184b Abs 3 StGB idF vom 16.06.2021
BVerfG, 1 BvR 1409/24Nichtannahmebeschluss v. 2024-08-20 · Art 101 Abs 1 S 2 GG
Nichtannahmebeschluss: Einordnung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs als sicherer Übermittlungsweg ungeachtet der fehlenden individuellen Nutzungsmöglichkeit verletzt möglicherweise das Recht auf effektiven Rechtsschutz - Verneinung von Wiedereinsetzungsgründen unter Verweis auf das Fast-Lane-Verfahren verfassungsrechtlich nicht unbedenklich - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wg Subsidiarität
BVerfG, 1 BvQ 18/24Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2024-03-18 · Art 101 Abs 1 S 2 GG
Erfolgloser isolierter Eilantrag bzgl eines Ablehnungsgesuchs im Verwaltungsprozess - mangelnde Darlegung von Willkür oder einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG