BVerfG, 1 BvR 3221/10Nichtannahmebeschluss v. 2012-05-24 · Art 101 Abs 1 S 2 GG
Nichtannahmebeschluss: Voraussetzungen einer baren Zuzahlung zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses gem § 15 UmwG 1995 - fachgerichtliche Kontrolle des ausgehandelten Umtauschverhältnisses nicht lediglich auf ordnungsgemäßen Verhandlungsprozess beschränkt
BVerfG, 2 BvR 610/12, 2 BvR 625/12Nichtannahmebeschluss v. 2012-05-23 · Art 101 Abs 1 S 2 GG
Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Geschäftsverteilung des BGH, in deren Rahmen dem Vorsitzenden des 4. Strafsenats zusätzlich der Vorsitz des 2. Strafsenats zugewiesen wurde
BVerfG, 1 BvR 96/09, 1 BvR 117/09, 1 BvR 118/09, 1 BvR 128/09Nichtannahmebeschluss v. 2012-05-16 · Art 101 Abs 1 S 2 GG
Nichtannahmebeschluss: "Markttest" gem § 39a Abs 3 WpÜG gewährleistet hinreichenden Schutz des Minderheitsaktionärs im Falle eines übernahmerechtlichen "Squeeze out" - keine Bestimmung des Unternehmenswerts nach der Ertragswertmethode geboten - verfahrensrechtliche Absicherung gem §§ 39a, 39b WpÜG ebenfalls hinreichend - keine Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV bzgl der Frage der Widerleglichkeit der Angemessenheitsvermutung
BVerfG, 1 BvR 2783/09Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-05-15 · Art 101 Abs 1 S 2 GG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes durch qua Gesetz vollzogene Zuweisung eines anderen Arbeitgebers - Übergang der Arbeitsverhältnisse nichtwissenschaftlich beschäftigter Mitarbeitern vom Land Hessen auf das Universitätsklinikum Gießen und Marburg durch § 3 Abs 1 S 1, S 3 GießenuaUniKlinErG HE 2005 (siehe BVerfGE 128, 157) - Gegenstandswertfestsetzung auf 12000 Euro
BVerfG, 1 BvR 2821/09Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-05-15 · Art 101 Abs 1 S 2 GG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes durch qua Gesetz vollzogene Zuweisung eines anderen Arbeitgebers – Übergang der Arbeitsverhältnisse nichtwissenschaftlich beschäftigter Mitarbeitern vom Land Hessen auf das Universitätsklinikum Gießen und Marburg durch § 3 Abs 1 S 1, S 3 GießenuaUniKlinErG HE 2005 (siehe BVerfGE 128, 157) - hier: teilweise Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung - Gegenstandswertfestsetzung auf 12000 Euro