BVerfG, 1 BvR 523/11Nichtannahmebeschluss v. 2012-04-16 · Art 101 Abs 1 S 2 GG
Nichtannahmebeschluss: Garantie des gesetzlichen Richters und Vorlagepflicht an den EuGH - hier: nach "Leo-Libera"-Urteil des EuGH (C-58/09) kein zweites Vorabentscheidungsersuchen erforderlich - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rechtsauffassung des BFH in angegriffener Entscheidung zu Verfassungs- und Unionsrechtskonformität von § 4 Nr 9 Buchst b UStG 1980 F:2006-04-28
BVerfG, 1 BvR 2365/11Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-03-21 · Art 101 Abs 1 S 2 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 durch Nichtzulassung der Revision zum BGH trotz Vorliegens einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage - zum Begriff der grundsätzlichen Bedeutung iSd § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
BVerfG, 2 BvR 148/11Nichtannahmebeschluss v. 2011-12-15 · Art 101 Abs 1 S 2 GG
Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite des in Art 50 der Europäischen Grundrechtecharta (juris: EUGrdRCh) normierten Doppelbestrafungsverbotes - hier: Strafverfolgung wegen während des Zweiten Weltkriegs in den Niederlande begangener Straftaten - mangels Vorverurteilung durch innerstaatliche Gerichte keine Verletzung von Art 103 Abs 3 GG - keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage gem § 1 Abs 2 EuGHG zur Frage der Auslegung von Art 50 EUGrdRCh - Einschränkung von Art 50 EUGrdRCh durch Art 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens (juris: SchÜbkDÜbk) iVm Art 52 Abs 1 EUGrdRCh
BVerfG, 1 BvR 2514/11Nichtannahmebeschluss v. 2011-12-08 · Art 101 Abs 1 S 2 GG
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen BGH-Rspr zur Bankenhaftung für Aufklärungspflichtverletzungen in Bezug auf Rückvergütungen - Berufsfreiheit betroffener Banken auch im Hinblick auf Vertrauensschutz (Art 20 Abs 3 GG) nicht verletzt - Differenzierung gegenüber Aufklärungspflichten über Innenprovisionen bzw Anforderungen an freie Anlageberater sachlich gerechtfertigt - Zur Vereinbarkeit von § 552a S 1 ZPO mit Art 103 Abs 1 GG
BVerfG, 2 BvR 516/09, 2 BvR 535/09Nichtannahmebeschluss v. 2011-11-21 · Art 101 Abs 1 S 2 GG
Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH gem Art 267 Abs 3 AEUV - hier: Zur Frage der Staatshaftung wegen Verletzung von Gemeinschaftsrecht im Zusammenhang mit der Einführung des sog. "Dosenpfandes" (Pfandregelung für Getränkeeinwegverpackungen) - keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Fachgerichte