BVerfG, 1 BvR 2718/19, 1 BvR 2719/19Nichtannahmebeschluss v. 2021-08-06 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde in einer arbeitsrechtlichen Sache erfolglos - unzureichende Substantiierung - zudem Parallelsache zum Nichtannahmebeschluss vom 11.08.2020, 1 BvR 2654/17 bzgl der rückwirkenden Anwendung des Sozialkassenverfahrensicherungsgesetzes (SokaSiG)
BVerfG, 1 BvR 1653/21Nichtannahmebeschluss v. 2021-07-23 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde nur unter besonderen Voraussetzungen unmittelbar gegen lauterbarkeitsrechtliche einstweilige Verfügung sowie vor Erschöpfung des Rechtswegs zulässig - einzelfallbezogener fachgerichtlicher error in procedendo nicht hinreichend - hier: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung sowie wegen materieller Subsidiarität unzulässig
BVerfG, 1 BvR 2356/19Stattgebender Kammerbeschluss v. 2021-07-07 · Art 103 Abs 1 GG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Ablehnung eines Berufungszulassungsantrags im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Gehörsverstoß (Art 103 Abs 1 GG) aufgrund Abstellens auf andere entscheidungstragende Gründe als das VG - Verstoß gegen Art 19 Abs 4 S 1 GG durch willkürliche Überspannung der Anforderungen an das Vorliegen ernstlicher Zweifel iSd § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 1 BvR 145/20Stattgebender Kammerbeschluss v. 2021-07-01 · Art 103 Abs 1 GG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen erheblichen Parteivortrags in einer prüfungsrechtlichen Sache - hier: Beeinträchtigung des Anspruchs auf Chancengleichheit durch Offenlegung einer Schreibzeitverlängerung auf den Mantelbögen juristischer Examensklausuren
BVerfG, 1 BvR 1997/18Nichtannahmebeschluss v. 2021-06-10 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Gehörsverletzung (Art 103 Abs 1 GG) aufgrund fehlenden Hinweises des Fachgerichts auf die unzureichende Begründung eines Terminsverlegungsantrags - Jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Substantiierungsmangels