BVerfG, 1 BvR 3515/08Stattgebender Kammerbeschluss v. 2010-04-13 · Art 103 Abs 1 GG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweigerung von Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren (§ 78 FGO) - Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Rügeverzichts bei verweigerter Akteneinsicht - im Übrigen Unzulässigkeit mangels Fristwahrung, hinreichender Substantiierung bzw wegen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
BVerfG, 1 BvR 2446/09Stattgebender Kammerbeschluss v. 2010-03-25 · Art 103 Abs 1 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG und Art 3 Abs 1 GG durch Verurteilung zur Kaufpreiszahlung trotz - konkludent - erklärtem Widerruf iSv § 355 Abs 1 S 1 BGB
BVerfG, 2 BvR 2696/09Nichtannahmebeschluss v. 2010-03-03 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit eines nach rechtskräftigem Zuschlag gestellten Antrags auf Aufhebung der Zwangsversteigerungsanordnung gem § 765a Abs 1 ZPO - keine Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit des Schuldners bei später zu Tage getretener lebensbedrohlicher Erkrankung
BVerfG, 1 BvR 2736/08Stattgebender Kammerbeschluss v. 2010-02-23 · Art 103 Abs 1 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Stichtagsregelung für die Wertermittlung bzgl Grundstücken im Entschädigungsgebiet des Flughafens Berlin-Schönefeld - Auslegung des § 74 Abs 2 S 3 VwVfG BB 2004 verletzt Eigentumsgarantie - Besonderes Gewicht des Eigentums, soweit es die persönliche Freiheit des Einzelnen im vermögensrechtlichen Bereich sichert - jedoch keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder auf ein faires Verfahren - Gegenstandswertfestsetzung auf 145000 Euro
BVerfG, 2 BvQ 8/10Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2010-02-18 · Art 103 Abs 1 GG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl Maßnahmen in strafprozessualem Ermittlungsverfahren - Keine Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) bei Verweigerung von Akteneinsicht im laufenden Ermittlungsverfahren - Kein Anspruch auf Pflichtverteidigerbestellung