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Die Verwaltungsvereinbarung regelt den Anteil der Mittel aus den Finanzhilfen des Bundes an der öffentlichen Förderung der einzelnen Arten von Investitionen.
In der Regel soll die Verwaltungsvereinbarung für die einzelnen Arten von Investitionen neben diesem Bundesanteil einen Landesanteil vorsehen.
Ausnahmsweise kann für ein besonders bedeutsames Einzelvorhaben der Finanzierungsanteil des Bundes festgelegt werden.
Die Gewährung der Finanzhilfen des Bundes ist davon abhängig, dass die Gesamtfinanzierung nach den Feststellungen des Landes sichergestellt ist.