GGVSEB — InhaltsübersichtGesetz§ 9 GGVSEB(weggefallen)Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern § 8§ 10 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 8