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Die Höhe des Blindengeldes bestimmt sich nach den Vorschriften über die Blindenhilfe gemäß § 72 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung. Ab dem vollendeten 60. Lebensjahr der Blinden beträgt es 473 Euro. Das für die Behindertenpolitik federführende Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach Zustimmung des für die kommunale Selbstverwaltung zuständigen Ausschusses des Landtags die Höhe des Blindengelds nach Satz 2 anzuheben.
Befinden sich Blinde in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung und werden die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise aus Mitteln öffentlich- rechtlicher Leistungsträger getragen, so verringert sich das Blindengeld nach Absatz 1 um die aus diesen Mitteln getragenen Kosten, höchstens jedoch um 50 vom Hundert der Beträge nach Absatz 1; dies gilt vom ersten Tag des zweiten Monats an, der auf den Eintritt in die Einrichtung folgt, für jeden Kalendermonat des Aufenthalts in der Einrichtung. Für jeden vollen Tag vorübergehender Abwesenheit von der Einrichtung wird das Blindengeld in Höhe von je 1/30 des Betrages nach Absatz 1 gewährt, wenn die vorübergehende Abwesenheit länger als 6 volle zusammenhängende Tage dauert, der Betrag nach Satz 1 wird im gleichen Verhältnis gekürzt. Satz 2 gilt für Blinde, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bereits wenn die vorübergehende Abwesenheit mindestens einen vollen Tag dauert.
Lebt der blinde Mensch in einer stationären Einrichtung und werden die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise aus Mitteln öffentlich-rechtlicher…
Befinden sich blinde oder taubblinde Menschen in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung, und werden die Kosten des Aufenthalts ganz oder…
An blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird ein Teilhabegeld in Höhe von monatlich 450 Euro geleistet. An blinde Menschen, die das 18.…
Hochgradig Sehbehinderte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten zum Ausgleich der durch die hochgradige Sehbehinderung bedingten Mehraufwendungen…
Blinde erhalten zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindengeld. Als Blinde im Sinne dieses Gesetzes gelten auch
Abweichend von § 4 gilt für Blinde, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes die erforderliche Pflege in einer Anstalt, einem Heim oder einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.