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Die Gemeinde hat ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen.
Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kredite zur Liquiditätssicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Im Rahmen des Jahresabschlusses ist durch Bereinigung sicherzustellen, dass Kredite zur Liquiditätssicherung nicht zur Finanzierung von Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen verwendet werden. § 86 Absatz 2 gilt entsprechend.
Ist ein Haushaltssicherungskonzept nach § 76 aufzustellen, so bedarf der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Die von der Gemeinde nach dem 31. Dezember 2028 aufgenommenen Kredite zur Liquiditätssicherung sollen innerhalb von höchstens 36 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres, für das sie aufgenommen worden sind, vollständig getilgt werden.
Die Kommune hat ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung unter Einbeziehung der im Finanzplan ausgewiesenen Einzahlungen und…
Die Liquidität der Gemeinde einschließlich der Finanzierung der Investitionen ist sicherzustellen.
Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen können die Körperschaft und die Sondervermögen Kredite zur Liquiditätssicherung bis zu den in der jeweiligen…
des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung,
Reichen die Finanzmittel für die Fortsetzung von Bauten, Beschaffungen und sonstigen Leistungen des Finanzplans nach Absatz 1 Nummer 1 nicht aus, so darf die…
Vorübergehend nicht benötigte Geldmittel des Eigenbetriebs sollen in Abstimmung mit der Liquiditätslage der Gemeinde angelegt werden. Wenn die Gemeinde die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.