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Der zweite Prüfungsteil besteht aus den mündlichen Prüfungen in den vier Fächern, die nur mündlich geprüft werden.
Die mündlichen Prüfungen werden an zwei Tagen im Rahmen der an der Schule, der der Prüfling zugewiesen wurde, für die Schüler/Schülerinnen stattfindenden mündlichen Abiturprüfung durchgeführt.
Für das Bestehen des zweiten Prüfungsteils gilt: Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so ist der zweite Prüfungsteil und damit die Abiturprüfung insgesamt nicht bestanden.
Die in der mündlichen Prüfung erreichten Punktzahlen werden vierfach gewertet; es können insgesamt höchstens 240 Punkte erreicht werden.
Der zweite Prüfungsteil ist bestanden, wenn kein Fach mit der Note „ungenügend“ abgeschlossen ist, wenn in mindestens zwei Fächern jeweils mindestens 5 Punkte einfacher Wertung und wenn insgesamt mindestens 80 Punkte erreicht sind.