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Die Prüfung in den schriftlichen Fächern und die in diesen Fächern durchzuführende mündliche Prüfung bilden den ersten Prüfungsteil.
Die schriftliche Prüfung wird im Rahmen der an der Schule, der der Prüfling zugewiesen wurde, für die Schüler/Schülerinnen stattfindenden schriftlichen Abiturprüfung durchgeführt. Vor Beginn der Prüfung hat sich der Prüfling gegenüber dem/der Aufsichtsführenden auszuweisen.
Sobald die Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten abgeschlossen ist, legt der/die Vorsitzende der Abiturprüfungskommission beziehungsweise in dessen/deren Stellvertretung der Leiter/die Leiterin der Schule, an der die Prüfung stattfindet, die Termine für die mündlichen Prüfungen in den vier schriftlich geprüften Fächern fest. Die mündlichen Prüfungen sind auf zwei Tage zu verteilen und innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten durchzuführen. Vor Beginn der mündlichen Prüfung hat sich der Prüfling auszuweisen. Erstprüfer/Erstprüferin und Zweitprüfer/Zweitprüferin sind Lehrkräfte der Schule, an der die Prüfung durchgeführt wird.