Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Voraussetzungen für den Nachweis des Graecums sind erfüllt, wenn Griechisch b) Ergänzungsprüfung
ab Klassenstufe 8 bis zum Ende der Hauptphase unterrichtet wurde und Griechisch in der Hauptphase
als L-Kurs belegt war oder
als G-Kurs belegt war und die Note im Zeugnis des vierten Halbjahres mindestens „ausreichend“ (05 Punkte) lautet oder
vom Beginn der Einführungsphase bis zum Ende der Hauptphase unterrichtet und die Ergänzungsprüfung gemäß Unterabschnitt b bestanden wurde.