Verordnung über die Festsetzung eines Grabungsschutzgebietes „Römische Villa Borg“ in den Ortsteilen Borg und Oberleuken der Gemeinde Perl Vom 1. Dezember 2007
Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken im Grabungsschutzgebiet sind darüber hinaus verpflichtet, den Hinweis „Grabungsschutzgebiet“ im Liegenschaftskataster zu dulden.
§ 3 GrabSchGBorgV SL 2008
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