Verordnung über die Festsetzung eines Grabungsschutzgebiets „Wareswald" in den Gemeinden Tholey (Ortsteil Tholey), Marpingen (Ortsteil Alsweiler), Oberthal (Ortsteile Oberthal und Gronig) und der Kreisstadt St. Wendel (Stadtteil Bliesen) Vom 5. März 2002
Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken im Grabungsschutzgebiet sind darüber hinaus verpflichtet, den Hinweis „Grabungsschutzgebiet" im Liegenschaftskataster zu dulden.
§ 3 GrabSchGWareswV SL
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