Verordnung über die Festsetzung eines Grabungsschutzgebietes "Hinter der Baumschule-Römischer Tempelbezirk Schweichhausen" in der Gemeinde Tholey (Ortsteil Tholey) Vom 2. Dezember 2002
Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken im Grabungsschutzgebiet sind darüber hinaus verpflichtet, den Hinweis "Grabungsschutzgebiet" im Liegenschaftskataster zu dulden.
§ 3 GrabSchRömThoV SL
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