Verordnung über die Festsetzung eines Grabungsschutzgebietes „Rehlingen-Siersburg“ in der Gemeinde Rehlingen-Siersburg Vom 27. Juli 2004
Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken im Grabungsschutzgebiet sind darüber hinaus verpflichtet, den Hinweis „Grabungsschutzgebiet“ im Liegenschaftskataster zu dulden.
§ 3 RehlGrabSchGebFV SL
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