GrabSchGHomburgV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 GrabSchGHomburgV SLVerordnung zur Festsetzung des Grabungsschutzgebietes Homburg - Schwarzenacker Vom 15. August 1979§ 2 (1)Das im § 2 beschriebene Gebiet wird zum Grabungsschutzgebiet erklärt.(2)Das nach Absatz 1 festgesetzte Grabungsschutzgebiet ist in einer Übersichtskarte dargestellt. Die Karte ist der Verordnung als Anlage [1] beigefügt.§ 2