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Wer in den Grenzgewässern Mosel, Sauer und Our einschließlich des Stausees bei Vianden die Fischerei ausübt, muss, wenn er älter als 14 Jahre ist, einen auf seinen Namen lautenden Fischereierlaubnisschein bei sich führen.
Personen unter 14 Jahren dürfen die Fischerei nur unter Aufsicht eines volljährigen Fischereierlaubnisscheininhabers ausüben.
Die Ausübung der Fischerei hat naturschutzgerecht und tierverträglich zu erfolgen.
Besatzmaßnahmen in den Grenzgewässern Mosel, Sauer und Our sind nur mit Zustimmung der Gemeinsamen Grenzfischereikommission zulässig.
Gebietsfremde, invasive Arten, die als Beifänge im Rahmen der Angelfischerei gefangen werden, sollen entnommen und verwertet werden.