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Der Fischereierlaubnisschein wird ausgegeben als Uferschein für den Fischfang mit einer Handangel (Uferfischerei), für die Mosel und Sauer als Nachenschein zum Fischfang mit einer Handangel unter Verwendung eines Nachens, Bootes, Floßes oder einer ähnlichen Schwimmvorrichtung (Nachenfischerei). Der Nachenschein schließt den Uferschein ein und gilt ohne Nachenbenutzung auch für die Our. Übt der Inhaber eines Nachenscheins die Fischerei ohne Nachen aus, so ist er an die Einschränkungen der Uferfischerei gebunden.
Der Fischereierlaubnisschein wird erteilt
als Jahreserlaubnisschein für die Dauer eines Jahres vom Tag der Ausgabe,
als Monatserlaubnisschein für die Dauer von 30 aufeinanderfolgenden Tagen,
als Wochenerlaubnisschein für die Dauer von sieben aufeinanderfolgenden Tagen,
Als Entgelt/Gebühr sind zu entrichten für den 1. Jahreserlaubnisschein als Uferschein 15 Euro Jahreserlaubnisschein als Uferschein für Personen, die Sozialhilfe erhalten, sowie für Menschen mit Schwerbehindertenausweis und einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent 10 Euro Jahreserlaubnisschein als Nachenschein 40 Euro 2. Monatserlaubnisschein als Uferschein 10 Euro Monatserlaubnisschein als Nachenschein 25 Euro 3. Wochenerlaubnisschein als Uferschein 5 Euro Wochenerlaubnisschein als Nachenschein 10 Euro
Die Entgelte für den Bereich des Stausees bei Vianden werden von der Société Électrique de l’Our festgesetzt.
Der Fischereierlaubnisschein wird erteilt Die Ausgabe kann jeweils in eigener Verantwortung übertragen werden.
in Luxemburg durch den für die Wasserwirtschaft zuständigen Minister;
in Rheinland-Pfalz durch die Verbandsgemeindeverwaltungen Arzfeld, Irrel, Konz, Neuerburg und Trier-Land; die Verbandsgemeinden nehmen die Angelegenheit als Auftragsangelegenheit wahr;
im Saarland durch die Gemeindeverwaltung Perl;
für den Bereich des Stausees bei Vianden durch die Société Électrique de l’Our.
als Online-Fischereierlaubnisschein über das Internet.