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§ 35 gilt entsprechend. Abschnitt 3 Produkte
§ 37 Absatz 2 bis 4 und § 39 Absatz 3 gelten entsprechend. Abschnitt 4 Bewertungen
§ 37 Absatz 2 bis 4 und § 39 Absatz 3 gelten entsprechend.
§ 13 Absatz 2 gilt entsprechend. Abschnitt 3 Zusammenarbeit
§ 37 Absatz 2 bis 6 gilt entsprechend.
§ 37 Absatz 2 bis 5 gilt entsprechend.
§ 50 Absatz 2 gilt entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.