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Sonstige Produkte werden nach Bedarf und fachlicher Erfordernis entwickelt und hergestellt.
§ 37 Absatz 2 bis 4 und § 39 Absatz 3 gelten entsprechend. Abschnitt 4 Bewertungen
§ 35 gilt entsprechend. Abschnitt 3 Produkte
§ 37 Absatz 2 bis 4 und § 39 Absatz 3 gelten entsprechend.
Sonstige Bewertungen werden nach Nummer 10 der Anlage 3 erstattet.
§ 50 Absatz 2 gilt entsprechend.
§ 37 Absatz 2 bis 4 gilt entsprechend.
Auf Grundlage der Datensammlungen und Produkte werden Bewertungen durchgeführt. Dies sind Gutachten, Obergutachten und sonstige Bewertungen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.