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Leistungsbestandteile der amtlichen Grundstückswertermittlung sind die Datensammlungen, die Produkte und die Bewertungen.
Durch die Erhebung für die Wertermittlung erforderlicher Daten werden Datensammlungen erzeugt. Dies sind die Kaufpreissammlung, die Miet- und Pachtpreissammlung und sonstige Datensammlungen.
Durch Auswertung der Datensammlungen werden die verwendeten Daten aggregiert und anonymisiert. Im Ergebnis entstehen konfektionierte für die Wertermittlung erforderliche Daten, die Produkte. Dies sind die Bodenrichtwerte, die Immobilienrichtwerte und die Miet- und Pachtpreistabellen und -übersichten inklusive der jeweils zugehörigen Wertübersichten. Hierzu gehören des Weiteren die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten, die Grundstücksmarktberichte und sonstige Produkte.
Auf Grundlage der Datensammlungen und Produkte werden Bewertungen durchgeführt. Dies sind Gutachten, Obergutachten und sonstige Bewertungen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die für die Wertermittlung erforderlichen Daten werden insbesondere aus der Kaufpreissammlung auf der Grundlage einer ausreichenden Anzahl geeigneter Kaufpreise…
Die Leistungserbringung nach Absatz 1 beinhaltet die Erhebung für die Wertermittlung erforderlicher Daten nach § 33, die mehrere in einer Urkunde behandelte…
Die Kaufpreissammlung umfasst die für die Wertermittlung erforderlichen Daten nach Anlage 4, die nach § 30 Absatz 2 aus Abschriften der Urkunden zur Übertragung…
Der Gutachterausschuss ist zuständig für den Leistungsbestandteil der Datensammlungen nach Teil 3 Abschnitt 2 mit Ausnahme der sonstigen Datensammlungen des…
Die amtliche Grundstückswertermittlung ist eine hoheitliche Aufgabe zur Herstellung einer hinreichenden Transparenz am Grundstücksmarkt auf Grundlage der…
Die Miet- und Pachtpreissammlung umfasst die für die Wertermittlung erforderlichen Daten nach Anlage 6. Sie wird nach Bedarf und fachlicher Erfordernis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.