GruWErl — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 GruWErlErlaß über die Stiftung des Grubenwehr-Ehrenzeichens§ 2 Als Anerkennung für besondere persönliche Verdienste im Grubenrettungswesen stifte ich das Grubenwehr-Ehrenzeichen.§ 2