GruWErl — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Erlaß über die Stiftung des Grubenwehr-Ehrenzeichens
Über die Verleihung des Grubenwehr-Ehrenzeichens erhält der Ausgezeichnete eine Verleihungsurkunde mit der Unterschrift des Bundespräsidenten.
Das Grubenwehr-Ehrenzeichen geht in das Eigentum des Beliehenen über. Eine Rückgabepflicht seiner Hinterbliebenen besteht nicht.