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Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber führen während der Einführungszeit ihre bisherige Amtsbezeichnung oder Dienstbezeichnung und behalten ihre Besoldung beziehungsweise Bezüge. Abschnitt 2 Eignungslehrgang
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Eignungslehrgangs führen während dieser Ausbildung ihre bisherige Amtsbezeichnung oder Dienstbezeichnung und behalten…
Die zugelassenen Beamtinnen und Beamten führen ihre Amts- oder Dienstbezeichnung und behalten ihre Besoldung.
Bis zur Verleihung eines Amtes werden die Amtsbezeichnung und die Dienstbezüge des bisherigen Amtes beibehalten. Abschnitt 7 Fachgerichtsbarkeiten
Die Beamtinnen und Beamten bleiben bis zur Verleihung eines Amts der neuen Laufbahn in ihrer bisherigen Rechtsstellung.
bis zur Verleihung eines Amtes der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, des Justizdienstes werden die Amtsbezeichnung und die Dienstbezüge des bisherigen…
Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte dürfen die ihnen bei Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand zustehende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz ,,außer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.