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Die Staatsanwälte dürfen richterliche Geschäfte nicht wahrnehmen. Auch darf ihnen eine Dienstaufsicht über die Richter nicht übertragen werden.
Die Vorschriften des § 10 Abs. 1 gelten für die in der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft wahrzunehmenden Aufgaben entsprechend. Ausnahmsweise können auch…
Wer die Dienstaufsicht ausübt, ist Dienstvorgesetzter. Vorbehaltlich der zur Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit erlassenen Vorschriften umfasst die…
Dem Gericht dürfen keine Verwaltungsgeschäfte außerhalb der Gerichtsverwaltung übertragen werden.
der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht über die Staatsanwaltschaften und der Leitende Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht über die…
Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Staatsanwalt, solange er es für erforderlich hält. Er kann die Sachen dem Rechtspfleger zurückgeben. An eine dabei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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