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Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Ausnahmegerichte sind unzulässig.
1Ausnahmegerichte sind unstatthaft. 2Gerichte für besondere Sachgebiete sind zulässig.
in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der Freiheitsentziehungssachen und der von den Betreuungsgerichten entschiedenen Sachen;
Die Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen, für welche besondere Gerichte zugelassen sind, kann den ordentlichen Landesgerichten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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