Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Zeugnis- und Versetzungsordnung gilt für die Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Gymnasien bis einschließlich Klassenstufe 10 - ausgenommen das Deutsch-Französische Gymnasium -, die im Schuljahr 2023/2024 die Klassenstufe 5, 6 oder 7 besuchen, und alle nachfolgenden Jahrgänge, sowie ab dem Schuljahr 2026/2027 für das Abendgymnasium und ab dem Schuljahr 2027/2028 für das Saarland-Kolleg, soweit sich nicht aus dem besonderen Aufbau und den Aufgaben der letztgenannten Schulen Abweichungen ergeben.
Sie gilt gemäß § 18 Absatz 2 des Privatschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 1985 (Amtsbl. S. 610), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. Juni 2020 (Amtsbl. I S. 529), in der jeweils geltenden Fassung auch für staatlich anerkannte Ersatzschulen in privater Trägerschaft, die den in Absatz 1 genannten Schulen entsprechen, sofern diese Schulen den neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium eingeführt haben. Zweiter Abschnitt Zeugnisse