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Diese Zeugnis- und Versetzungsordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft. Sie gilt erstmals für die Schülerinnen und Schüler, die mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 in die Klassenstufen 5, 6, 7 des neunjährigen Gymnasiums eintreten und aufsteigend für die nachfolgenden Klassenstufen in den folgenden Schuljahren. Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 9 (Seite 1) Anlage 9 (Seite 2) Anlage 10 Anlage 10 (Seite 1) Anlage 10 (Seite 2) Anlage 11 Versetzungsrelevante Fächer im Gymnasium bis einschließlich Klassenstufe 10 Anlage 12
Schriftliche Fächer sind:Deutsch, Mathematik, die Fremdsprachen sowie die im Rahmen der Verordnung - Schulordnung - über die Stundentafel des neunjährigen Gymnasiums (Klassenstufen 5 bis 10) innerhalb der Zweige festgelegten schriftlichen Fächer.
Nichtschriftliche Fächer sind:Religion, Ethik, Informatik, Geschichte, Erdkunde, Sozialkunde, Physik, Chemie, Biologie, Bildende Kunst, Musik, Sport sofern nicht im Rahmen der Verordnung - Schulordnung - über die Stundentafel des neunjährigen Gymnasiums (Klassenstufen 5 bis 10) innerhalb eines Zweiges als schriftliche Fächer festgelegt.