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Diese Zeugnis- und Versetzungsordnung gilt für die Schüler/Schülerinnen der öffentlichen Gymnasien bis einschließlich Klassenstufe 10 - ausgenommen das Deutsch-Französische Gymnasium -, die im Schuljahr 2001/2002 die Klassenstufe 5 besuchten, und alle nachfolgenden Jahrgänge, sowie für das Abendgymnasium und das Saarland-Kolleg, soweit sich nicht aus dem besonderen Aufbau und den Aufgaben der letztgenannten Schulen Abweichungen ergeben.
Sie gilt gemäß § 18 Abs. 2 des Privatschulgesetzes (PrivSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 1985 (Amtsbl. S. 610), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. November 2011 (Amtsbl. I S. 422), auch für staatlich anerkannte Ersatzschulen in privater Trägerschaft, die den in Absatz 1 genannten Schulen entsprechen. Zweiter Abschnitt Zeugnisse