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Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 6 bis 10 wiederholen die zuletzt besuchte Klassenstufe.
Schülerinnen und Schüler, die zweimal in derselben Klassenstufe oder in zwei aufeinander folgenden Klassenstufen nicht versetzt wurden oder in einer Klassenstufe zunächst freiwillig zurückgetreten und aufgrund der nächsten zu treffenden Versetzungsentscheidung nicht versetzt wurden, müssen im Regelfall die Schule verlassen. Hiervon abweichend kann die Klassenkonferenz ausnahmsweise eine nochmalige Wiederholung gestatten, wenn die Schülerin oder der Schüler die Gründe für die Minderleistung nicht zu vertreten hat; die Entscheidung ist in der Niederschrift der Klassenkonferenz zu begründen.