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Ein nicht versetzter Schüler/Eine nicht versetzte Schülerin wiederholt die zuletzt besuchte Klassenstufe.
Ein Schüler/Eine Schülerin, der/die zweimal in derselben Klassenstufe oder in zwei aufeinander folgenden Klassenstufen nicht versetzt wurde, muss im Regelfall die Schule verlassen. Hiervon abweichend kann die Klassenkonferenz ausnahmsweise eine nochmalige Wiederholung gestatten, wenn die Gründe für die Minderleistungen von dem Schüler/der Schülerin nicht zu vertreten sind. Die Entscheidung ist in der Niederschrift zu begründen.
Schüler/Schülerinnen, die auch nach Wiederholung der Klassenstufe 10 den mittleren Bildungsabschluss nicht erreicht haben, müssen die Schule verlassen.