Gesetze
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Es ist verboten im Hafengebiet ohne Erlaubnis des Hafenunternehmers:
zu baden, zu segeln, zu surfen,
Sport- und Freizeitschifffahrt zu betreiben,
zugefrorene Wasserflächen zu betreten,
Netze oder Fischereikästen auszulegen oder zu angeln,
Fahrgastschifffahrt sowie Sport- und Freizeitschiffahrt zu betreiben oder entsprechende Fahrzeuge zu Wasser zu lassen,
Feuerwerke abzubrennen oder Wettfahrten, Korsofarten oder ähnliche Veranstaltungen durchzuführen.