HafenO SL 2012 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 47 HafenO SL 2012Weitergeltung von HafenbereichenHafenverordnung für den Verkehr und den Güterumschlag in Häfen und Umschlagstellen im Saarland Vom 29. November 2012 § 46§ 48 Die aufgrund der außer Kraft getretenen Hafenordnung bekannt gemachten Hafenbereiche gelten weiter.